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MPGo

Allgemeine Geschäftsbedingungen MPGo

Stand: 23.09.2026

1. Anbieter und Vertragssprache

Michael Puff, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung MPGo, Mühlgasse 7,

7042 Antau, Österreich. E-Mail: office@mpgo.at, Telefon: +43 677 61411607,

Website: www.mpgo.at.

MPGo ist eine Geschäftsbezeichnung von Michael Puff als Einzelunternehmer.

Vertragssprache ist Deutsch.

2. Geltungsbereich und Einbeziehung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die im jeweiligen Angebot

vereinbarten technischen Dienstleistungen von MPGo, insbesondere für

Konzeption, Einrichtung, Anpassung, Wartung und technische Unterstützung von

Websites, digitalen Arbeitsabläufen und Automatisierungen.

MPGo erstellt keine eigenständigen Website- oder Werbetexte, Logos,

Werbegrafiken, Corporate Designs oder sonstigen Werbemittel. Der Kunde stellt

die dafür erforderlichen Inhalte und Materialien selbst bereit oder beauftragt

geeignete Fachleute. MPGo bindet solche Materialien im vereinbarten technischen

Umfang ein, soweit dies technisch möglich ist.

MPGo weist im Angebot ausdrücklich auf diese AGB hin und übermittelt sie dem

Vertragspartner vor dessen Annahme als PDF oder in anderer lesbarer,

speicherbarer Form. Die Anerkennung der AGB wird mit der Beauftragung oder in

der Auftragsbestätigung dokumentiert. Individuelle Vereinbarungen im Angebot

oder in einer schriftlichen Vereinbarung gehen diesen AGB vor.

Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende gesetzliche

Bestimmungen dadurch nicht eingeschränkt werden. Abweichende

Geschäftsbedingungen von Unternehmern gelten nur, wenn MPGo ihnen ausdrücklich

schriftlich zustimmt.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Leistungsumfang, Preis, Zahlungsbedingungen, voraussichtliche Termine und die

Gültigkeitsdauer ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Angebote von MPGo sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als

verbindlich bezeichnet werden. Die Annahme oder Beauftragung durch den Kunden,

insbesondere per E-Mail, ist ein verbindliches Vertragsangebot an MPGo. Ein

Vertrag kommt erst zustande, wenn MPGo dieses Vertragsangebot mit einer als

Auftragsbestätigung bezeichneten Erklärung in Textform annimmt; E-Mail

genügt.

Eine bloße Besprechung oder unverbindliche Ersteinschätzung begründet keinen

Vertrag. Bei Verbraucherverträgen übermittelt MPGo die Vertragsbestätigung

samt maßgeblichen Unterlagen per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften

Datenträger.

MPGo bietet derzeit keinen Online-Vertragsabschluss und keine Online-Zahlung

an. Individuelle Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen per E-Mail oder

in einer anderen vereinbarten Textform.

4. Leistungsumfang, Termine und Änderungen

MPGo erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen fachgerecht. Termine und

Zwischenschritte sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer

schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Wünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vor

ihrer Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Preis und Termin abgestimmt.

Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden erst nach Zustimmung des Kunden

beauftragt. Änderungen und Ergänzungen werden vor ihrer Umsetzung schriftlich

vereinbart; E-Mail genügt.

Verzögerungen, die MPGo nicht zu vertreten hat, insbesondere Verzögerungen

durch Dritte, auf die MPGo keinen zumutbaren Einfluss hat, technische

Störungen außerhalb des Einflussbereichs von MPGo, höhere Gewalt oder der

unvorhersehbare Ausfall wesentlichen Personals, verlängern verbindlich

vereinbarte Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen

Wiederanlaufzeit.

5. Preise, Anzahlungen und Teilrechnungen

Preise, Abrechnungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot. Das Angebot

weist klar aus, ob Preise einschließlich Umsatzsteuer gelten oder ob keine

Umsatzsteuer berechnet wird.

MPGo kann eine im Angebot ausgewiesene Anzahlung verlangen und den

Projektbeginn vom Eingang dieser Anzahlung abhängig machen.

Teilrechnungen stellt MPGo nur, wenn dies im Angebot oder in einer späteren

schriftlichen Vereinbarung vorgesehen ist. Für Teilrechnungen gelten die

vereinbarten Zahlungsbedingungen entsprechend.

Auslagen und Leistungen Dritter werden nur verrechnet, wenn dies im Angebot

vereinbart oder vom Kunden zuvor freigegeben wurde.

6. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt jene Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und

Entscheidungen rechtzeitig bereit, die MPGo für die vereinbarte Leistung

benötigt. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz schriftlicher

Aufforderung und angemessener Nachfrist, kann MPGo die betroffenen Arbeiten

bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung aussetzen. Vereinbarte Termine verlängern

sich um die Dauer der Aussetzung zuzüglich einer angemessenen

Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Rechte zur Beendigung des Vertrags bleiben

unberührt.

7. Leistungen Dritter und Subunternehmer

Domains, Hosting, Software-Lizenzen, Plug-ins, Zahlungsdienste und sonstige

Leistungen Dritter werden grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem

jeweiligen Anbieter beauftragt und abgerechnet. MPGo kann bei Auswahl,

Einrichtung und technischer Abstimmung unterstützen.

Für Verfügbarkeit, Preise, Vertragsbedingungen, Änderungen oder Ausfälle

von Drittanbietern ist MPGo nicht verantwortlich, soweit MPGo diese nicht selbst

zu vertreten hat. MPGo kann für vereinbarte Teilleistungen geeignete

Subunternehmer oder externe Dienstleister einsetzen. MPGo bleibt gegenüber dem

Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich und stellt beim

Einsatz solcher Personen die Einhaltung der anwendbaren Datenschutz- und

Vertraulichkeitspflichten sicher.

8. Zahlung und Zahlungsverzug

Rechnungen sind zu dem im Angebot oder auf der Rechnung angeführten Zeitpunkt

fällig. Angebote, Rechnungen und sonstige vertragsbezogene Dokumente dürfen

als PDF per E-Mail an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse

übermittelt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen. Notwendige und angemessene

Kosten einer zweckentsprechenden Betreibung können nur im gesetzlich

zulässigen Umfang verlangt werden.

Gegenüber Unternehmern kann MPGo bei anhaltendem Zahlungsverzug nach einer

schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen weitere Leistungen bis zur

vollständigen Zahlung aussetzen. Kündigt die Nachfrist die Vertragsbeendigung

für den Fall ihres erfolglosen Ablaufs ausdrücklich an, kann MPGo den Vertrag

hinsichtlich noch offener Leistungen beenden. Bereits erbrachte Leistungen,

vereinbarte Teilrechnungen und freigegebene Drittanbieter-Kosten bleiben nach

Gesetz und Vereinbarung geschuldet. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben

unberührt.

9. Kundeninhalte und Rechte Dritter

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Rechte an den von

ihm bereitgestellten Inhalten, Daten, Bildern, Texten, Marken und sonstigen

Materialien vorliegen oder die erforderlichen Nutzungen wirksam erlaubt sind.

Erkennt MPGo konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung, weist MPGo den

Kunden darauf hin.

MPGo wird keine erkennbar rechtswidrige Verwendung bewusst umsetzen. Die

rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Einhaltung von Datenschutz-,

Informations-, Kennzeichnungs- oder Barrierefreiheitsvorschriften, ist nicht

Teil der technischen Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert

vereinbart wurde.

Der Kunde ist vor der Übermittlung an MPGo für die inhaltliche Richtigkeit,

Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte

verantwortlich. Dies gilt auch für Materialien, die der Kunde unter Einsatz von

KI oder mit Hilfe Dritter erstellt hat.

Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Unternehmer sichert zu, dass die

von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte für den vereinbarten

Zweck frei von Rechten Dritter verwendet werden dürfen. Soweit eine

Rechtsverletzung auf solche Unterlagen oder Inhalte zurückgeht, haftet MPGo

dem Unternehmer nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn MPGo seine allfällige

Warnpflicht erfüllt hat oder die Rechtsverletzung für MPGo nicht erkennbar

war.

Wird MPGo wegen einer Rechtsverletzung durch vom Unternehmer bereitgestellte

oder vom Unternehmer freigegebene Inhalte von Dritten in Anspruch genommen,

unterstützt der Unternehmer MPGo bei der Abwehr und stellt die erforderlichen

Unterlagen und Informationen unaufgefordert bereit. Soweit gesetzlich zulässig

und soweit der Unternehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, hält er

MPGo schad- und klaglos und ersetzt die notwendigen und angemessenen Kosten der

Rechtsverteidigung.

Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Unternehmerregelungen nicht.

Ihre zwingenden gesetzlichen Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

10. Übergabe, Mängel und Gewährleistung

Die Übergabe erfolgt in der vereinbarten Form. Der Kunde soll die Leistung

zeitnah prüfen und erkennbare Mängel nachvollziehbar mitteilen. Gesetzliche

Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt. Ist eine Leistung mangelhaft,

richtet sich die Verbesserung, der Austausch, die Preisminderung oder eine

Vertragsaufhebung nach den gesetzlichen Bestimmungen und der konkreten

Vereinbarung.

Für Verbraucher gelten ausschließlich die zwingenden gesetzlichen

Gewährleistungs- und Aktualisierungspflichten. Diese werden durch die

nachfolgenden Unternehmerregelungen nicht eingeschränkt.

Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:

  • Der Unternehmer prüft die Leistung nach Übergabe unverzüglich. Erkennbare

Mängel sind MPGo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen ab

Übergabe, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jeweils in Textform zu melden und so zu

beschreiben, dass sie reproduzierbar und angemessen nachvollzogen werden

können. Der Unternehmer stellt die für die Prüfung erforderlichen

Informationen, Zugänge, Protokolle und Testmöglichkeiten im angemessenen

Umfang bereit. Weitergehende gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des

Unternehmers bleiben unberührt.

  • Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat die Verbesserung oder

der Austausch Vorrang. Der Unternehmer ermöglicht MPGo alle für die

Untersuchung und Behebung erforderlichen Maßnahmen. MPGo kann die

Verbesserung oder den Austausch verweigern, wenn dies unmöglich oder mit

unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall richten sich

weitere Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  • Eine unentgeltliche Mängelbehebung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel

durch Kundensysteme, Kundendaten, eine vom Kunden oder Dritten veranlasste

Änderung, fehlende Mitwirkung, Drittsoftware oder eine vertragswidrige

Nutzung verursacht wurde. MPGo kann eine technische Behebung in diesem Fall

gegen gesonderte Vergütung anbieten.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe. Die Vermutung der

Mangelhaftigkeit nach Paragraph 924 ABGB wird gegenüber Unternehmern

ausgeschlossen.

11. Haftung

Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen

Haftungsbestimmungen. Die folgenden Regelungen gelten nur gegenüber

Unternehmern und nur im gesetzlich zulässigen Umfang:

  • MPGo haftet für nachweislich verschuldete Schäden nur bei Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit. Bei Personenschäden haftet MPGo nach den

gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Das Vorliegen grober

Fahrlässigkeit hat der Unternehmer nachzuweisen.

  • Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene

Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder Ansprüche Dritter

ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  • Höhere Gewalt, insbesondere Ausfälle von Stromversorgung,

Telekommunikationsnetzen, Rechenzentren, Hosting- oder sonstigen

Drittanbietern, hoheitliche Maßnahmen, Streik oder Naturereignisse, die

MPGo nicht zu vertreten hat, begründen keine Vertragsverletzung. Verbindlich

vereinbarte Termine verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich

einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

12. Nutzungsrechte und externe Lizenzen

Die konkreten Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen ergeben sich aus dem

Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach

vollständiger Zahlung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich

unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Rechte an Software, Schriftarten, Bildern, Musik, Stock-Material,

Open-Source-Bestandteilen oder sonstigen Komponenten Dritter richten sich

zusätzlich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Quellcode, offene

Arbeitsdateien oder editierbare Rohdateien sind nur geschuldet, wenn dies

ausdrücklich vereinbart wurde.

13. Bestehende Systeme, Sicherheit und Sicherungen

Bei Arbeiten an bestehenden Websites, Konten oder Systemen hängt der Erfolg

auch von deren technischem Zustand und von Leistungen Dritter ab. Der Kunde

stellt nur Zugänge bereit, zu deren Weitergabe und Nutzung er berechtigt ist.

MPGo weist auf erkennbare Risiken hin und stimmt wesentliche Eingriffe vorab ab.

MPGo ist nicht für bereits bestehende Fehler, Altlasten, Sicherheitslücken

oder technische Probleme in Kundensystemen verantwortlich, soweit MPGo diese

nicht selbst zu vertreten hat. Vor wesentlichen Eingriffen kann MPGo eine

Sicherung oder einen Wiederherstellungspunkt verlangen. Ist dies nicht möglich

oder ist ein System erkennbar unsicher oder instabil, kann MPGo die Arbeiten

pausieren oder ablehnen.

Sicherungen, Wiederherstellungen, laufende Überwachung und Updates sind nur

geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Zugangsdaten werden von

MPGo vertraulich und nur für den jeweiligen Auftrag verwendet. Ohne

abweichende Vereinbarung bleibt der Kunde insbesondere für sichere Passwörter,

seine Drittanbieter-Konten, die Verwaltung und Änderung seiner Zugänge,

laufende Aktualisierungen sowie die rechtzeitige Meldung von

Sicherheitsproblemen verantwortlich.

14. Support, Wartung und Notfallbereitschaft

Nach Projektabschluss ist MPGo nicht automatisch für Wartung, Updates,

Backups, Wiederherstellungen, laufende Kontrolle, Sicherheitsüberwachung,

Inhaltsaktualisierungen oder Support verantwortlich. Diese Leistungen sind nur

geschuldet, wenn sie im Angebot oder in einem Betreuungsvertrag ausdrücklich

vereinbart wurden.

Ohne gesonderte Vereinbarung besteht insbesondere keine garantierte

Reaktionszeit, Verfügbarkeit, Störungsbehebung, Überwachung oder Pflicht zur

Aktualisierung von Drittsoftware. Nach der Übergabe besteht auch keine

dauerhafte Pflicht zu Einschulung, Support oder unbegrenzter

Fragenbeantwortung. Geschuldet sind nur die vereinbarte Einweisung,

Dokumentation und Betreuung.

Bei laufender Betreuung ergeben sich Umfang, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit,

Vergütung, Laufzeit und Kündigung aus dem jeweiligen Angebot oder

Betreuungsvertrag.

MPGo bietet keine automatische Notfallbereitschaft oder

24-Stunden-Erreichbarkeit. Eine Notfall- oder Bereitschaftsleistung besteht

nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird.

15. Technische Werkzeuge und Fachberatung

15.1 KI-gestützte Werkzeuge

MPGo kann zur Unterstützung bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge

einsetzen.

15.2 Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung

MPGo erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Rechtliche,

steuerliche oder finanzielle Fragen, insbesondere zu Pflichttexten und

Kundeninhalten, prüft der Kunde selbst oder durch geeignete Fachleute, soweit

nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

16. Vertraulichkeit und Referenzen

Beide Seiten behandeln nicht offenkundige Informationen aus der Zusammenarbeit

vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben

unberührt. MPGo darf den Kunden oder ein Projekt nur mit vorheriger Zustimmung

als Referenz nennen oder zeigen.

17. Ablehnung problematischer Aufträge und Projektstopp

MPGo kann eine technische Umsetzung ablehnen oder aussetzen, wenn der

gewünschte Zweck offensichtlich rechtswidrig ist oder ein erhebliches

technisches Sicherheitsrisiko begründet. Besteht die Gefährdung fort, kann

MPGo den Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Gesetzliche und vertragliche

Ansprüche für bis dahin erbrachte Leistungen und bereits freigegebene

Drittanbieter-Kosten bleiben unberührt.

Der Kunde kann ein Projekt jederzeit stoppen. MPGo rechnet die bis dahin

erbrachten Leistungen, vereinbarte Teilabschnitte und bereits freigegebene

Drittanbieter-Kosten nach Angebot und Gesetz ab. Gesetzliche Rechte von

Verbrauchern bleiben unberührt.

18. Keine Erfolgsgarantie

MPGo schuldet die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Leistung, jedoch

keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere besteht ohne

ausdrückliche Vereinbarung keine Garantie für SEO-Rankings, Reichweite,

Anfragen, Verkäufe, Umsätze oder vergleichbare wirtschaftliche Ergebnisse.

19. Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen

geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, soweit keine

gesetzliche Ausnahme greift. MPGo übermittelt mit dem Angebot die gesonderte

Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular.

Wünscht ein Verbraucher einen Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der

gesetzlichen Rücktrittsfrist, informiert MPGo ihn vor seiner Vertragserklärung

darüber, dass bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Dienstleistung das

Rücktrittsrecht erlischt und dass bei einem Rücktritt nach Leistungsbeginn vor

vollständiger Erbringung unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein anteiliges

Entgelt zu zahlen ist. MPGo holt vor der Vertragserklärung des Verbrauchers

eine gesonderte, nicht vorausgewählte und dokumentierte Erklärung ein. Diese

umfasst das ausdrückliche Verlangen nach Beginn der Dienstleistung vor Ablauf

der Rücktrittsfrist sowie die ausdrückliche Kenntnisnahme, dass das

Rücktrittsrecht bei vollständiger Leistungserbringung erlischt. In der

Auftragsbestätigung per E-Mail wiederholt MPGo die abgegebenen Erklärungen und

die maßgeblichen Verbraucherinformationen auf einem dauerhaften Datenträger.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für Verträge mit Unternehmern gilt österreichisches materielles Recht unter

Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur,

soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen

Aufenthalts nicht entzogen werden.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das

sachlich zuständige Gericht am Sitz von MPGo zuständig. Für Verbraucher

gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

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