MPGo
Allgemeine Geschäftsbedingungen MPGo
Stand: 23.09.2026
1. Anbieter und Vertragssprache
Michael Puff, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung MPGo, Mühlgasse 7,
7042 Antau, Österreich. E-Mail: office@mpgo.at, Telefon: +43 677 61411607,
Website: www.mpgo.at.
MPGo ist eine Geschäftsbezeichnung von Michael Puff als Einzelunternehmer.
Vertragssprache ist Deutsch.
2. Geltungsbereich und Einbeziehung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die im jeweiligen Angebot
vereinbarten technischen Dienstleistungen von MPGo, insbesondere für
Konzeption, Einrichtung, Anpassung, Wartung und technische Unterstützung von
Websites, digitalen Arbeitsabläufen und Automatisierungen.
MPGo erstellt keine eigenständigen Website- oder Werbetexte, Logos,
Werbegrafiken, Corporate Designs oder sonstigen Werbemittel. Der Kunde stellt
die dafür erforderlichen Inhalte und Materialien selbst bereit oder beauftragt
geeignete Fachleute. MPGo bindet solche Materialien im vereinbarten technischen
Umfang ein, soweit dies technisch möglich ist.
MPGo weist im Angebot ausdrücklich auf diese AGB hin und übermittelt sie dem
Vertragspartner vor dessen Annahme als PDF oder in anderer lesbarer,
speicherbarer Form. Die Anerkennung der AGB wird mit der Beauftragung oder in
der Auftragsbestätigung dokumentiert. Individuelle Vereinbarungen im Angebot
oder in einer schriftlichen Vereinbarung gehen diesen AGB vor.
Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende gesetzliche
Bestimmungen dadurch nicht eingeschränkt werden. Abweichende
Geschäftsbedingungen von Unternehmern gelten nur, wenn MPGo ihnen ausdrücklich
schriftlich zustimmt.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Leistungsumfang, Preis, Zahlungsbedingungen, voraussichtliche Termine und die
Gültigkeitsdauer ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Angebote von MPGo sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden. Die Annahme oder Beauftragung durch den Kunden,
insbesondere per E-Mail, ist ein verbindliches Vertragsangebot an MPGo. Ein
Vertrag kommt erst zustande, wenn MPGo dieses Vertragsangebot mit einer als
Auftragsbestätigung bezeichneten Erklärung in Textform annimmt; E-Mail
genügt.
Eine bloße Besprechung oder unverbindliche Ersteinschätzung begründet keinen
Vertrag. Bei Verbraucherverträgen übermittelt MPGo die Vertragsbestätigung
samt maßgeblichen Unterlagen per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften
Datenträger.
MPGo bietet derzeit keinen Online-Vertragsabschluss und keine Online-Zahlung
an. Individuelle Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen per E-Mail oder
in einer anderen vereinbarten Textform.
4. Leistungsumfang, Termine und Änderungen
MPGo erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen fachgerecht. Termine und
Zwischenschritte sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer
schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Wünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vor
ihrer Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Preis und Termin abgestimmt.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden erst nach Zustimmung des Kunden
beauftragt. Änderungen und Ergänzungen werden vor ihrer Umsetzung schriftlich
vereinbart; E-Mail genügt.
Verzögerungen, die MPGo nicht zu vertreten hat, insbesondere Verzögerungen
durch Dritte, auf die MPGo keinen zumutbaren Einfluss hat, technische
Störungen außerhalb des Einflussbereichs von MPGo, höhere Gewalt oder der
unvorhersehbare Ausfall wesentlichen Personals, verlängern verbindlich
vereinbarte Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Wiederanlaufzeit.
5. Preise, Anzahlungen und Teilrechnungen
Preise, Abrechnungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot. Das Angebot
weist klar aus, ob Preise einschließlich Umsatzsteuer gelten oder ob keine
Umsatzsteuer berechnet wird.
MPGo kann eine im Angebot ausgewiesene Anzahlung verlangen und den
Projektbeginn vom Eingang dieser Anzahlung abhängig machen.
Teilrechnungen stellt MPGo nur, wenn dies im Angebot oder in einer späteren
schriftlichen Vereinbarung vorgesehen ist. Für Teilrechnungen gelten die
vereinbarten Zahlungsbedingungen entsprechend.
Auslagen und Leistungen Dritter werden nur verrechnet, wenn dies im Angebot
vereinbart oder vom Kunden zuvor freigegeben wurde.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt jene Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und
Entscheidungen rechtzeitig bereit, die MPGo für die vereinbarte Leistung
benötigt. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz schriftlicher
Aufforderung und angemessener Nachfrist, kann MPGo die betroffenen Arbeiten
bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung aussetzen. Vereinbarte Termine verlängern
sich um die Dauer der Aussetzung zuzüglich einer angemessenen
Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Rechte zur Beendigung des Vertrags bleiben
unberührt.
7. Leistungen Dritter und Subunternehmer
Domains, Hosting, Software-Lizenzen, Plug-ins, Zahlungsdienste und sonstige
Leistungen Dritter werden grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem
jeweiligen Anbieter beauftragt und abgerechnet. MPGo kann bei Auswahl,
Einrichtung und technischer Abstimmung unterstützen.
Für Verfügbarkeit, Preise, Vertragsbedingungen, Änderungen oder Ausfälle
von Drittanbietern ist MPGo nicht verantwortlich, soweit MPGo diese nicht selbst
zu vertreten hat. MPGo kann für vereinbarte Teilleistungen geeignete
Subunternehmer oder externe Dienstleister einsetzen. MPGo bleibt gegenüber dem
Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich und stellt beim
Einsatz solcher Personen die Einhaltung der anwendbaren Datenschutz- und
Vertraulichkeitspflichten sicher.
8. Zahlung und Zahlungsverzug
Rechnungen sind zu dem im Angebot oder auf der Rechnung angeführten Zeitpunkt
fällig. Angebote, Rechnungen und sonstige vertragsbezogene Dokumente dürfen
als PDF per E-Mail an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse
übermittelt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen. Notwendige und angemessene
Kosten einer zweckentsprechenden Betreibung können nur im gesetzlich
zulässigen Umfang verlangt werden.
Gegenüber Unternehmern kann MPGo bei anhaltendem Zahlungsverzug nach einer
schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen weitere Leistungen bis zur
vollständigen Zahlung aussetzen. Kündigt die Nachfrist die Vertragsbeendigung
für den Fall ihres erfolglosen Ablaufs ausdrücklich an, kann MPGo den Vertrag
hinsichtlich noch offener Leistungen beenden. Bereits erbrachte Leistungen,
vereinbarte Teilrechnungen und freigegebene Drittanbieter-Kosten bleiben nach
Gesetz und Vereinbarung geschuldet. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben
unberührt.
9. Kundeninhalte und Rechte Dritter
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Rechte an den von
ihm bereitgestellten Inhalten, Daten, Bildern, Texten, Marken und sonstigen
Materialien vorliegen oder die erforderlichen Nutzungen wirksam erlaubt sind.
Erkennt MPGo konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung, weist MPGo den
Kunden darauf hin.
MPGo wird keine erkennbar rechtswidrige Verwendung bewusst umsetzen. Die
rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Einhaltung von Datenschutz-,
Informations-, Kennzeichnungs- oder Barrierefreiheitsvorschriften, ist nicht
Teil der technischen Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert
vereinbart wurde.
Der Kunde ist vor der Übermittlung an MPGo für die inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte
verantwortlich. Dies gilt auch für Materialien, die der Kunde unter Einsatz von
KI oder mit Hilfe Dritter erstellt hat.
Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Unternehmer sichert zu, dass die
von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte für den vereinbarten
Zweck frei von Rechten Dritter verwendet werden dürfen. Soweit eine
Rechtsverletzung auf solche Unterlagen oder Inhalte zurückgeht, haftet MPGo
dem Unternehmer nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn MPGo seine allfällige
Warnpflicht erfüllt hat oder die Rechtsverletzung für MPGo nicht erkennbar
war.
Wird MPGo wegen einer Rechtsverletzung durch vom Unternehmer bereitgestellte
oder vom Unternehmer freigegebene Inhalte von Dritten in Anspruch genommen,
unterstützt der Unternehmer MPGo bei der Abwehr und stellt die erforderlichen
Unterlagen und Informationen unaufgefordert bereit. Soweit gesetzlich zulässig
und soweit der Unternehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, hält er
MPGo schad- und klaglos und ersetzt die notwendigen und angemessenen Kosten der
Rechtsverteidigung.
Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Unternehmerregelungen nicht.
Ihre zwingenden gesetzlichen Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
10. Übergabe, Mängel und Gewährleistung
Die Übergabe erfolgt in der vereinbarten Form. Der Kunde soll die Leistung
zeitnah prüfen und erkennbare Mängel nachvollziehbar mitteilen. Gesetzliche
Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt. Ist eine Leistung mangelhaft,
richtet sich die Verbesserung, der Austausch, die Preisminderung oder eine
Vertragsaufhebung nach den gesetzlichen Bestimmungen und der konkreten
Vereinbarung.
Für Verbraucher gelten ausschließlich die zwingenden gesetzlichen
Gewährleistungs- und Aktualisierungspflichten. Diese werden durch die
nachfolgenden Unternehmerregelungen nicht eingeschränkt.
Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:
- Der Unternehmer prüft die Leistung nach Übergabe unverzüglich. Erkennbare
Mängel sind MPGo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen ab
Übergabe, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, jeweils in Textform zu melden und so zu
beschreiben, dass sie reproduzierbar und angemessen nachvollzogen werden
können. Der Unternehmer stellt die für die Prüfung erforderlichen
Informationen, Zugänge, Protokolle und Testmöglichkeiten im angemessenen
Umfang bereit. Weitergehende gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des
Unternehmers bleiben unberührt.
- Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat die Verbesserung oder
der Austausch Vorrang. Der Unternehmer ermöglicht MPGo alle für die
Untersuchung und Behebung erforderlichen Maßnahmen. MPGo kann die
Verbesserung oder den Austausch verweigern, wenn dies unmöglich oder mit
unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall richten sich
weitere Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Eine unentgeltliche Mängelbehebung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel
durch Kundensysteme, Kundendaten, eine vom Kunden oder Dritten veranlasste
Änderung, fehlende Mitwirkung, Drittsoftware oder eine vertragswidrige
Nutzung verursacht wurde. MPGo kann eine technische Behebung in diesem Fall
gegen gesonderte Vergütung anbieten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe. Die Vermutung der
Mangelhaftigkeit nach Paragraph 924 ABGB wird gegenüber Unternehmern
ausgeschlossen.
11. Haftung
Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen
Haftungsbestimmungen. Die folgenden Regelungen gelten nur gegenüber
Unternehmern und nur im gesetzlich zulässigen Umfang:
- MPGo haftet für nachweislich verschuldete Schäden nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Bei Personenschäden haftet MPGo nach den
gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Das Vorliegen grober
Fahrlässigkeit hat der Unternehmer nachzuweisen.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste oder Ansprüche Dritter
ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Höhere Gewalt, insbesondere Ausfälle von Stromversorgung,
Telekommunikationsnetzen, Rechenzentren, Hosting- oder sonstigen
Drittanbietern, hoheitliche Maßnahmen, Streik oder Naturereignisse, die
MPGo nicht zu vertreten hat, begründen keine Vertragsverletzung. Verbindlich
vereinbarte Termine verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
12. Nutzungsrechte und externe Lizenzen
Die konkreten Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen ergeben sich aus dem
Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach
vollständiger Zahlung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich
unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Rechte an Software, Schriftarten, Bildern, Musik, Stock-Material,
Open-Source-Bestandteilen oder sonstigen Komponenten Dritter richten sich
zusätzlich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Quellcode, offene
Arbeitsdateien oder editierbare Rohdateien sind nur geschuldet, wenn dies
ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Bestehende Systeme, Sicherheit und Sicherungen
Bei Arbeiten an bestehenden Websites, Konten oder Systemen hängt der Erfolg
auch von deren technischem Zustand und von Leistungen Dritter ab. Der Kunde
stellt nur Zugänge bereit, zu deren Weitergabe und Nutzung er berechtigt ist.
MPGo weist auf erkennbare Risiken hin und stimmt wesentliche Eingriffe vorab ab.
MPGo ist nicht für bereits bestehende Fehler, Altlasten, Sicherheitslücken
oder technische Probleme in Kundensystemen verantwortlich, soweit MPGo diese
nicht selbst zu vertreten hat. Vor wesentlichen Eingriffen kann MPGo eine
Sicherung oder einen Wiederherstellungspunkt verlangen. Ist dies nicht möglich
oder ist ein System erkennbar unsicher oder instabil, kann MPGo die Arbeiten
pausieren oder ablehnen.
Sicherungen, Wiederherstellungen, laufende Überwachung und Updates sind nur
geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Zugangsdaten werden von
MPGo vertraulich und nur für den jeweiligen Auftrag verwendet. Ohne
abweichende Vereinbarung bleibt der Kunde insbesondere für sichere Passwörter,
seine Drittanbieter-Konten, die Verwaltung und Änderung seiner Zugänge,
laufende Aktualisierungen sowie die rechtzeitige Meldung von
Sicherheitsproblemen verantwortlich.
14. Support, Wartung und Notfallbereitschaft
Nach Projektabschluss ist MPGo nicht automatisch für Wartung, Updates,
Backups, Wiederherstellungen, laufende Kontrolle, Sicherheitsüberwachung,
Inhaltsaktualisierungen oder Support verantwortlich. Diese Leistungen sind nur
geschuldet, wenn sie im Angebot oder in einem Betreuungsvertrag ausdrücklich
vereinbart wurden.
Ohne gesonderte Vereinbarung besteht insbesondere keine garantierte
Reaktionszeit, Verfügbarkeit, Störungsbehebung, Überwachung oder Pflicht zur
Aktualisierung von Drittsoftware. Nach der Übergabe besteht auch keine
dauerhafte Pflicht zu Einschulung, Support oder unbegrenzter
Fragenbeantwortung. Geschuldet sind nur die vereinbarte Einweisung,
Dokumentation und Betreuung.
Bei laufender Betreuung ergeben sich Umfang, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit,
Vergütung, Laufzeit und Kündigung aus dem jeweiligen Angebot oder
Betreuungsvertrag.
MPGo bietet keine automatische Notfallbereitschaft oder
24-Stunden-Erreichbarkeit. Eine Notfall- oder Bereitschaftsleistung besteht
nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird.
15. Technische Werkzeuge und Fachberatung
15.1 KI-gestützte Werkzeuge
MPGo kann zur Unterstützung bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge
einsetzen.
15.2 Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung
MPGo erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Rechtliche,
steuerliche oder finanzielle Fragen, insbesondere zu Pflichttexten und
Kundeninhalten, prüft der Kunde selbst oder durch geeignete Fachleute, soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
16. Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Seiten behandeln nicht offenkundige Informationen aus der Zusammenarbeit
vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben
unberührt. MPGo darf den Kunden oder ein Projekt nur mit vorheriger Zustimmung
als Referenz nennen oder zeigen.
17. Ablehnung problematischer Aufträge und Projektstopp
MPGo kann eine technische Umsetzung ablehnen oder aussetzen, wenn der
gewünschte Zweck offensichtlich rechtswidrig ist oder ein erhebliches
technisches Sicherheitsrisiko begründet. Besteht die Gefährdung fort, kann
MPGo den Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Gesetzliche und vertragliche
Ansprüche für bis dahin erbrachte Leistungen und bereits freigegebene
Drittanbieter-Kosten bleiben unberührt.
Der Kunde kann ein Projekt jederzeit stoppen. MPGo rechnet die bis dahin
erbrachten Leistungen, vereinbarte Teilabschnitte und bereits freigegebene
Drittanbieter-Kosten nach Angebot und Gesetz ab. Gesetzliche Rechte von
Verbrauchern bleiben unberührt.
18. Keine Erfolgsgarantie
MPGo schuldet die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Leistung, jedoch
keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere besteht ohne
ausdrückliche Vereinbarung keine Garantie für SEO-Rankings, Reichweite,
Anfragen, Verkäufe, Umsätze oder vergleichbare wirtschaftliche Ergebnisse.
19. Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, soweit keine
gesetzliche Ausnahme greift. MPGo übermittelt mit dem Angebot die gesonderte
Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular.
Wünscht ein Verbraucher einen Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der
gesetzlichen Rücktrittsfrist, informiert MPGo ihn vor seiner Vertragserklärung
darüber, dass bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Dienstleistung das
Rücktrittsrecht erlischt und dass bei einem Rücktritt nach Leistungsbeginn vor
vollständiger Erbringung unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein anteiliges
Entgelt zu zahlen ist. MPGo holt vor der Vertragserklärung des Verbrauchers
eine gesonderte, nicht vorausgewählte und dokumentierte Erklärung ein. Diese
umfasst das ausdrückliche Verlangen nach Beginn der Dienstleistung vor Ablauf
der Rücktrittsfrist sowie die ausdrückliche Kenntnisnahme, dass das
Rücktrittsrecht bei vollständiger Leistungserbringung erlischt. In der
Auftragsbestätigung per E-Mail wiederholt MPGo die abgegebenen Erklärungen und
die maßgeblichen Verbraucherinformationen auf einem dauerhaften Datenträger.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Verträge mit Unternehmern gilt österreichisches materielles Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur,
soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen
Aufenthalts nicht entzogen werden.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das
sachlich zuständige Gericht am Sitz von MPGo zuständig. Für Verbraucher
gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.